Petra Hammesfahr  
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Verkehrswert

Was versteht man unter Verkehrswert

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Definition nach § 194 BauGB

 

 

Für welche Zwecke benötigt man ein Verkehrswertgutachten

  • für die Bewertung des Immobilienvermögens, um es marktgerecht veräußern zu können
  • für die Wertermittlung, um den Beleihungswert zur Finanzierung der Immobilie zu erhalten
  • für die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Befriedigung von Gläubigern des Immobilieneigentümers
  • für die Versteigerung zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder anderen Vermögensgemeinschaften
  • für die Ermittlung des Zugewinnausgleiches bei Ehescheidungen
  • für die Ermittlung des Anfangsvermögens bei Eheschließungen mit Ehevertrag
  • für die Ermittlung von Renditechancen geplanter Immobilienkäufe
  • um gegenüber dem Finanzamt die Schenkungssteuer oder Grunderwerbssteuer u.a. Steuerarten zu argumentieren


Verkehrswertgutachen werden üblicherweise erstellt für:

  • unbebaute Grundstücke
  • Wohnimmobilien
    • Eigentumswohnungen, sonstig. Teileigentum
    • Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser
  • Renditeobjekte
    • Wohn- und Geschäftshäuser
    • Geschäftshäuser (Mischnutzung: Einzelhandlung/Büro/Praxen)
    • Büroimmobilien
  • Spezialimmobilien
    • Industrieanwesen, Gaststätten und Hotels, etc.
  • Landwirtschaftliche Anwesen (im Innen- und Außenberreich)
  • sonstige priviligierte Liegenschaften


www.sv-hammesfahr.de